Tauchlizenz Kroatien
Kroatische Tauchgenehmigung: Mit Beschluß vom 23.08.2010 und Wirksamkeit 01.09.2010 ist für das Tauchen in Kroatien von Tauchbasen aus keine Tauchgenehmigung mehr nötig ! Achtung: die Tauchgenehmigung zum Tauchen wo man will also die große Tauchgenehmigung bleibt aber weiter aufrecht und ist nach wie vor beim Hafenamt zu lösen. Es gelten auch da noch immer die gleichen Srafbestimmumgen !